Im Netzgeflecht der Straßen sitzen sie an Schlüsselpositionen. Ohne sie läuft nichts. Lkw-Fahrer tragen eine große Verantwortung als Berufskraftfahrzeugführer im Güter und Warentransport.
Neben technischem Fachwissen und Kenntnissen in den Bereichen Verkehrs-, Umweltsicherheit, Gesundheit, Logistik, Dienstleistung, Vorschriften im Straßenverkehr sowie Fahrgastsicherheit wird von den Beschäftigten eine ausgesprochene Kunden- und Serviceorientierung verlangt. Insbesondere bei der Abwicklung von grenz- überschreitendem Verkehr sind darüber hinaus Rechtskenntnisse wie etwa über die einschlägigen Zollformalitäten und -bestimmungen erforderlich. In unserer mobilen Gesellschaft bieten sich für diese Dienstleister gute Perspektiven - insbesondere, wenn durch den Handel das Verkehrsauf-kommen deutlich weiter ansteigen wird.
Themenbereich: |
Führerschein |
||||||||||||||||||||||||||||
Bezeichnung: |
Führerschein Klasse C1 leichter LKW |
Führerschein Klasse C1E leichter Lastzug |
|||||||||||||||||||||||||||
Maßnahmen Nr.: |
|
||||||||||||||||||||||||||||
Beschreibung: |
Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung C1 in Theorie und Praxis. |
Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung C1E in Theorie und Praxis. Diese Fahrerlaubnis schließt die Klasse BE ein. |
|||||||||||||||||||||||||||
Zielgruppe: |
Personen, die Solo-Kfz über 3,5 t zGM bis 7,5 t zGM fahren wollen.
|
Personen, die Solo-Kfz über 3,5 t zGM bis 7,5 t zGM mit Anhänger fahren wollen. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t. |
|||||||||||||||||||||||||||
Voraussetzungen: |
- Mindestalter 18 Jahre, geistige und körperliche Eignung lt. FeV - Bei C1/E Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse C1 erforderlich. |
||||||||||||||||||||||||||||
Unterlagen Antrag: |
- biometrische Lichtbilder - 1 Unterschrift/ Fotoaufkleber - Bescheinigung über ärztliche Untersuchung der Augen - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung - Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe |
||||||||||||||||||||||||||||
Inhalte: |
- Kenntnisse der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen |
||||||||||||||||||||||||||||
Ausbildungsdauer: |
Theorie 6 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden Zusatzstoff
|
Keine Theorieausbildung
|
|||||||||||||||||||||||||||
Praxisteil: Grundausbildung nach den Inhalten
|
|||||||||||||||||||||||||||||
Prüfung: |
erforderlich |
erforderlich |
|||||||||||||||||||||||||||
Theorie: |
Fragebogen mit 37 Fragen |
Theorie entfällt |
|||||||||||||||||||||||||||
Praktisch: |
Dauer jeweils mindestens 75 Minuten
Prüfungsinhalte |
||||||||||||||||||||||||||||
Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße |
Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße |
||||||||||||||||||||||||||||
Wissenswertes: |
Die Klassen C1 und C1E werden befristet auf 5 Jahre erteilt. Die Klassen C1 und C1E werden befristet · auf die Vollendung des 50. Lebensjahres, · ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre erteilt. Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. |
||||||||||||||||||||||||||||
Fördermöglichkeiten: |
mit Bildungsgutschein (Arbeitsagentur, Arge) oder WeGeBau |
||||||||||||||||||||||||||||
Ausbildungsdauer: |
Ca. 6 – 8 Wochen |
Themenbereiche: |
Führerschein Förderfähiges Seminar nach WeGebAU, oder Bildungsgutschein |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bezeichnung: |
Führerschein Klasse C Schwerer LKW |
Führerschein Klasse CE Schwerer Lastzug |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Maßnahmen Nr.: |
M-6535-3034 Vollzeit oder M-6536-3034 Teilzeit |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschreibung: |
Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung C in Theorie und Praxis. Diese Fahrerlaubnis schließt die Klasse C1 ein. |
Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung CE in Theorie und Praxis. Diese Fahrerlaubnis schließt die Klasse C1E ein. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zielgruppe: |
Personen, die Solo-Kfz über 3,5 t fahren wollen.
Unter 21 Jahren darf die Fahrerlaubnis zum Zwecke der gewerblichen Güterbeförderung nur bis 7,5 t zGM einschließlich Anhänger benutzt werden.
Ausnahme: Abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer
|
Personen, die Solo-Kfz über 3,5 t mit Anhänger fahren wollen.
Unter 21 Jahren darf die Fahrerlaubnis zum Zwecke der gewerblichen Güterbeförderung nur bis 7,5 t einschließlich Anhänger benutzt werden.
Ausnahme: Abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Voraussetzungen: |
- Mindestalter 21 Jahre, geistige und körperliche Eignung lt. FeV - Bei CE Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse C erforderlich. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterlagen Antrag: |
- biometrische Lichtbilder - 1 Unterschrift/ Fotoaufkleber - Bescheinigung über ärztliche Untersuchung der Augen - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung - Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalt: |
- Kenntnisse der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften Ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausbildungsstunden: a`45 min |
Theorie 6 Doppelstunden Grundstoff 10 Doppelstunden Zusatzstoff
|
Theorie 6 Doppelstunden Grundstoff 4 Doppelstunden Zusatzstoff
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Praxisteil: Grundausbildung nach den Inhalten
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prüfung: |
erforderlich |
erforderlich |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Theorie: |
Fragebogen mit 37 Fragen |
Fragebogen mit 30 Fragen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Praktisch: |
Dauer jeweils mindestens 75 Minuten
Prüfungsinhalte |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße |
Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wissenswertes: |
Die Klassen C und CE werden befristet auf 5 Jahre erteilt. Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden. Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben:
Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fördermöglichkeiten: |
mit Bildungsgutschein (Arbeitsagentur, Arge) oder WeGeBau |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausbildungsdauer: |
Ca. 6 – 8 Wochen |
Zur Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG hat der Bundesrat am 07.07.2006 das neue Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, kraftstoffsparendes Fahren und die Sicherung eines einheitlichen Qualifikationsstandards für Berufskraftfahrer in der EU.
Das Gesetz bringt für alle, die heute oder in Zukunft gewerblich LKW oder Omnibus fahren, wichtige Änderungen mit sich. Betroffen sind aber nicht nur Fahrer, auch Unternehmen sind gefordert. Stellen Sie sich als Fahrer oder Unternehmen rechtzeitig auf die neuen Anforderungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes ein!
Seit dem 10.September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder neue Fahrerlaubniserwerber eine “Grundqualifikation” nachweisen.
Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten!
Klasse | Ausbildung (Lehre) | Grundqualifikation | Beschleunigte Grundqualifikation |
|
|
|
|
|
|
||
C1 C1E |
18 Jahre 18 Jahre |
18 Jahre 18 Jahre |
18 Jahre 18 Jahre |
C C1E |
18 Jahre 18 Jahre |
18 Jahre 18 Jahre |
21 Jahre 21 Jahre |