Im Blickpunkt: Berufskraftfahrer

Im Netzgeflecht der Straßen sitzen sie an Schlüsselpositionen. Ohne sie läuft nichts. Lkw-Fahrer tragen eine große Verantwortung als Berufskraftfahrzeugführer im Güter und Warentransport.

Neben technischem Fachwissen und Kenntnissen in den Bereichen Verkehrs-, Umweltsicherheit, Gesundheit, Logistik, Dienstleistung, Vorschriften im Straßenverkehr sowie Fahrgastsicherheit wird von den Beschäftigten eine ausgesprochene Kunden- und Serviceorientierung verlangt. Insbesondere bei der Abwicklung von grenz- überschreitendem Verkehr sind darüber hinaus Rechtskenntnisse wie etwa über die einschlägigen Zollformalitäten und -bestimmungen erforderlich. In unserer mobilen Gesellschaft bieten sich für diese Dienstleister gute Perspektiven - insbesondere, wenn durch den Handel das Verkehrsauf-kommen deutlich weiter ansteigen wird.

Unser Tip:

Drucken Sie sich unseren Flyer aus um ihn Ihren Arbeitsberater vorzulegen. Dieser stellt Ihnen bei Bedarf einen Bildungsgutschein aus.

Themenbereich:

Führerschein

Bezeichnung:
c.gif

Führerschein Klasse C1

leichter LKW

Führerschein Klasse C1E

leichter Lastzug

Maßnahmen Nr.:

 

Beschreibung:

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung C1 in Theorie und Praxis.

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung C1E in Theorie und Praxis. Diese Fahrerlaubnis schließt die Klasse BE ein.

Zielgruppe:

Personen, die Solo-Kfz über 3,5 t zGM bis 7,5 t  zGM fahren wollen.

 

Personen, die Solo-Kfz über 3,5 t zGM bis 7,5 t  zGM mit Anhänger fahren wollen.

Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

Voraussetzungen:

- Mindestalter 18 Jahre, geistige und körperliche Eignung lt. FeV
- Bei C1 Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B erforderlich.

- Bei C1/E Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse C1 erforderlich.

Unterlagen Antrag:

- biometrische Lichtbilder

- 1 Unterschrift/ Fotoaufkleber

- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung der Augen 

- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung

- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe 

Inhalte:

- Kenntnisse der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften
- Kenntnisse über die Gefahren des Straßenverkehrs und den zu       

  ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen
- Kenntnisse der umweltgerechten Fahrweise

Ausbildungsdauer:

Theorie

      6 Doppelstunden Grundstoff

      6 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Keine

Theorieausbildung

    

 

Praxisteil:

Grundausbildung nach den Inhalten
der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)  und Sonderfahrten:

 

 

 

C1

 

C1E

 

Gemeinsamer Ausbildungsgang C1 und C1E

Solo

Zug

Gesamt

 Überland

3 

3

1

3

4

 Autobahn

1 

1

1

1

2

 Dunkelheit

1

1

0

2

2

Prüfung:

erforderlich

erforderlich

Theorie:

Fragebogen mit 37 Fragen
(
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

Theorie entfällt

Praktisch:

Dauer jeweils mindestens 75 Minuten

 

Prüfungsinhalte

Abfahrtkontrolle,

Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Wissenswertes:

Die Klassen C1 und C1E werden befristet auf 5 Jahre erteilt.

Die Klassen C1 und C1E werden befristet

·         auf die Vollendung des 50. Lebensjahres,

·         ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre erteilt.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

Fördermöglichkeiten:

mit Bildungsgutschein (Arbeitsagentur, Arge) oder  WeGeBau

Ausbildungsdauer:

Ca. 6 – 8 Wochen

Themenbereiche:

Führerschein

Förderfähiges Seminar nach WeGebAU, oder Bildungsgutschein

Bezeichnung:
ce.png

Führerschein Klasse C

Schwerer LKW

Führerschein Klasse CE

Schwerer Lastzug

Maßnahmen Nr.:

M-6535-3034 Vollzeit oder M-6536-3034 Teilzeit

Beschreibung:

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung C in Theorie und Praxis. Diese Fahrerlaubnis schließt die Klasse C1 ein.

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung CE in Theorie und Praxis. Diese Fahrerlaubnis schließt die Klasse C1E ein.

Zielgruppe:

Personen, die Solo-Kfz über 3,5 t fahren wollen.

 

Unter 21 Jahren darf die Fahrerlaubnis zum Zwecke der gewerblichen Güterbeförderung nur bis 7,5 t zGM einschließlich Anhänger benutzt werden.

 

Ausnahme: Abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer

 

Personen, die Solo-Kfz über 3,5 t  mit Anhänger fahren wollen.

 

Unter 21 Jahren darf die Fahrerlaubnis

zum Zwecke der gewerblichen Güterbeförderung nur bis 7,5 t einschließlich Anhänger benutzt  werden.

 

Ausnahme: Abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Voraussetzungen:

- Mindestalter 21 Jahre, geistige und körperliche Eignung lt. FeV
- Bei C Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B erforderlich.

- Bei CE Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse C erforderlich.

Unterlagen Antrag:

- biometrische Lichtbilder

- 1 Unterschrift/ Fotoaufkleber

- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung der Augen 

- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung

- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe 

Inhalt:

- Kenntnisse der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften
- Kenntnisse über die Gefahren des Straßenverkehrs und den zu       

  Ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen
- Kenntnisse der umweltgerechten Fahrweise

Ausbildungsstunden:

a`45 min

Theorie

      6 Doppelstunden Grundstoff

    10 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Theorie

      6 Doppelstunden Grundstoff

      4 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Praxisteil:

Grundausbildung nach den Inhalten
der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)  und Sonderfahrten:

 

 

 

B auf C

C1 auf C

 

C auf CE

 

Gemeinsamer Ausbildungsgang C und CE

Solo

Zug

Gesamt

 Überland

5

3 

5

3

5

8

 Autobahn

2

1 

2

1

2

3

 Dunkelheit

3

1

3

0

3

3

Fahrstunden

Prüfung:

erforderlich

erforderlich

Theorie:

Fragebogen mit 37 Fragen
(
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

Fragebogen mit 30 Fragen
(
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestand)

Praktisch:

Dauer jeweils mindestens 75 Minuten

 

Prüfungsinhalte

Abfahrtkontrolle,

Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Wissenswertes:

Die Klassen C und CE werden befristet auf 5 Jahre erteilt.

Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen werden.

Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben:

  • dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
  • mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet.
  • Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
  • Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

Fördermöglichkeiten:

mit Bildungsgutschein (Arbeitsagentur, Arge) oder  WeGeBau

Ausbildungsdauer:

Ca. 6 – 8 Wochen

Im Blickpunkt: Lkw - Berufskraftfahrer "beschleunigte Grundqualifikation"

Zur Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG hat der Bundesrat am 07.07.2006 das neue Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, kraftstoffsparendes Fahren und die Sicherung eines einheitlichen Qualifikationsstandards für Berufskraftfahrer in der EU.

Das Gesetz bringt für alle, die heute oder in Zukunft gewerblich LKW oder Omnibus fahren, wichtige Änderungen mit sich. Betroffen sind aber nicht nur Fahrer, auch Unternehmen sind gefordert. Stellen Sie sich als Fahrer oder Unternehmen rechtzeitig auf die neuen Anforderungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes ein!

Seit dem 10.September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder neue Fahrerlaubniserwerber eine “Grundqualifikation” nachweisen.

Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten!

Klasse Ausbildung (Lehre) Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation
  • Berufskraftfahrer (BKF)
  • Fachkraft im Fahrbetrieb
  • Vergleichbarer Ausbildungsberuf
  • Berufskraftfahrer (BKF)Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilten Arbeits-
    genehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben
  • Nur mit Besitz der Fahrerlaubnis
  • Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich
  • erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (450 min)
  • Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilten Arbeits-
    genehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben
  • Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich
  • Erwerb durch Teilnahme bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 fahrpraktische Stunden)
  • Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 min) bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer
  • Berufskraftfahrer (BKF)
  • Fachkraft im Fahrbetrieb
  • Vergleichbarer Ausbildungsberuf
  • Lkw-Fahrer, die als Busfahrer tätig werden möchten und Busfahrer, die als Lkw- Fahrer arbeiten möchten, benötigen dazu die Grundqualifikation Umsteiger. Bei Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer 35 Zeitstunden, (inkl. 2,5 Std auf das Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klassen. Bei der Prüfung müssen die Umsteiger nur diejenigen Teile ablegen, welche Kraftfahrzeuge betreffen, die Gegen stand der neuen Grundqualifikation sind.
C1
C1E
18 Jahre
18 Jahre
18 Jahre
18 Jahre
18 Jahre
18 Jahre
C
C1E
18 Jahre
18 Jahre
18 Jahre
18 Jahre
21 Jahre
21 Jahre

Unser Tip:

Drucken Sie sich unseren Flyer aus um ihn Ihren Arbeitsberater vorzulegen. Dieser stellt Ihnen bei Bedarf einen Bildungsgutschein aus.